Selbst wenn Sie häufig mit dem Flugzeug reisen, treten immer wieder Unsicherheiten hinsichtlich der Gepäckbestimmungen auf. Seit den Terroranschlägen vom 11. September wurden die Vorschriften streng verschärft. Handgepäck ist besonders betroffen, aber bestimmte Gegenstände sind auch in Koffern verboten.
Wenn Sie Handgepäck im Flugzeug mitnehmen möchten, müssen Sie neben der Größe und dem Gewicht des Gepäcks auch die Sicherheitsbestimmungen als Passagier einhalten. Obwohl die meisten Passagiere bestimmte Regeln gut kennen, gibt es bei einigen Gegenstände die nicht in die Kabine gelassen werden. AIRPORTDETAILS zeigt, welche Gegenstände im Handgepäck erlaubt sind und welche nicht.
Gefährliche Gegenstände im Handgepäck?
Auf der Webseite vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) findet man eine Tabelle mit den „Bestimmungen bezüglich gefährlicher Güter, die von den Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden“ dürfen.
Wer entscheidet, was im Handgepäck mitgeführt werden darf?
Es sind EU-Vorgaben die von der Bundespolizei überwacht werden. In nicht EU-Staaten können diese Vorschriften abweichen und es empfiehlt sich, vor dem Flug über die jeweiligen Bestimmungen des Landes zu informieren.
Was darf nicht ins Handgepäck?
Einige Gegenstände, sogenannte gefährliche Gegenstände, dürfen nicht in aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck gelegt werden. Das beinhaltet:
- Explosiven Stoffe, also auch Feuerwerkskörper und Munition
- Pistolen und Waffen
- Gase in komprimierter, verflüssigter, unter Druck gelöster oder tiefgekühlter Form
- Messer, Scheren, Nagelfeilen
- Rasierklingen
- Giftstoffe
- Oxidierende Stoffe
- Radioaktive Stoffe
- Ätzende Flüssigkeiten und Stoffe
- Feuerzeugbenzin
- Umweltgefährdende Stoffe
- Kinderspielzeug, die echten Waffen ähneln (z.B. Spielzeugpistolen, Softairwaffen)
- Pfefferspray
- Elektroschocker
- Akkuschrauber
- Bohrmaschine
- Sägen
- Thermometer mit Quecksilber
- Trekkingstöcke
- Spitze und scharfe Gegenstände
- Gegenstände, die als Waffe missbraucht werden können
- Dartpfeile
- Schlittschuhe
- Angelausrüstung
- Hoverboard
- Stricknadeln
- Haarspray
- Nagellackentferner
- Aktentasche mit eingebauter Alarmanlage
- Flüssigkeiten über 100 ml.
- Tiere die unter Artenschutz stehen
Was darf mit ins Handgepäck?
- Duty-Free Einkäufe (Mengenbestimmungen einhalten)
- Notebook, Laptop
- Smartphone, Tablet, Smartwatch, E-Book
- Spielekonsole
- Ladekabel
- Powerbank (Maximal zwei pro Person)
- Digital- und Spiegelreflexkameras
- Drohnen
- Taschenlampe
- Zigaretten
- Liquid E-Zigaretten (eine pro Person)
- Streichholzschachtel (eine pro Person)
- Elektrische Zahnbürste
- Bluetooth-Lautsprecher
- Messer, Scheren, Feilen mit Klingenlänge unter 6 cm
- Elektrorasierer, jedoch ohne Klingen
- Feuerzeug
- Alkoholische Getränke, maximal 100 ml
- Flüssigkeiten bis 100 ml
- Kosmetikartikel z.B. Cremes, Gels, Öle, Shampoos, Sprays, Schäume, Deos, Zahnpasta, Haargel, Parfüm, Lippenstift usw. bis 100 ml
- Medikamente wie Pillen und Tabletten
- Flüssige Medizin und Spritzen (wenn sie dringend im Flugzeug benötigt werden – ärztliches Attest mitnehmen)
- Elektrisches Kinderspielzeug
- Gehstock oder Krücken
- Prothesen
- Medizinische Geräte, wie Dialyse- oder Beatmungsgerät
- Babynahrung, Babymilch und sterilisiertes Wasser
- Lebensmittel in fester Form
- Trockeneis zur Konservierung verderblicher Lebensmittel
Welche Konsequenzen bei Missachtung der Regeln
Wenn beim Einchecken von Handgepäck Flüssigkeiten oder kleine verbotene Gegenstände wie Scheren oder Nagelfeilen gefunden werden, können diese normalerweise entsorgt werden. Für Waffen oder andere Bedrohungen, die absichtlich mitgeführt werden, wird dies schwieriger. In diesem Fall würden Sie eines Verbrechens nach § 60 des Luftverkehrsgesetzes oder nach § 58 des Luftverkehrsgesetz eine Ordnungswidrigkeit angeklagt. In diesem Fall droht ihnen eine Geldstrafe oder sogar eine Verhaftung.