Flüssigkeiten im Handgepäck
Was für Flüssigkeiten sind im Handgepäck erlaubt? Um Flüssigkeiten im Handgepäck ohne Probleme durch die Sicherheitskontrolle und damit ins Flugzeug mitnehmen zu können, gibt es einige Regeln zu beachten. Die EU-Handgepäcksrichtlinie die seit 2006 beschreibt folgendes: Aus Sicherheitsgründen dürfen grundsätzlich nur noch geringe Flüssigkeitsmengen an Bord von Flugzeugen mitgeführt werden. Diese Vorschriften haben auch weiterhin Bestand, lediglich für Duty-free-Einkäufe gelten geänderte Bestimmungen.
- Seit dem Januar 2014 dürfen alle an Flughäfen oder bei Fluggesellschaften erworbenen Duty-free-Flüssigkeiten als Handgepäck mitgenommen werden.
Hierzu müssen die Duty-free-Flüssigkeiten beim Kauf zusammen mit dem Kaufbeleg in einen Sicherheitsbeutel mit rotem Rand versiegelt sein.
Beachten Sie das bei einigen Fluggesellschaften diese Einkäufe zum regulären Handgepäck gezählt werden und dadurch das erlaubte Gewicht überschritten wird. - Flüssigkeiten müssen in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu 100 Milliliter in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Kunststoffbeutel verpackt sein.
- Pro Fluggast ist die Mitnahme von einem 1-Liter-Beutel zulässig.
- Alle anderen Flüssigkeiten sind weiterhin nicht erlaubt und sollten im aufzugebenden Gepäck transportiert werden.
- Seit dem Januar 2014 werden Medikamente, die während der Reise benötigt und im Handgepäck transportiert werden, durch besondere Kontrolltechniken überprüft.
- Bei Medikamenten muss der Bedarf glaubhaft nachgewiesen werden, zum Beispiel mit einem Rezept oder Attest.
Kosmetikartikel dürfen grundsätzlich im Handgepäck mitgenommen werden. Jedoch darf man die zulässige Mengenbeschränkung nicht überschreiten, da sie in die Kategorie Flüssigkeit fallen. Feste Kosmetikartikel wie Puder oder Lidschatten fallen nicht unter die Mengenbeschränkung.
Bitte beachten Sie das die Einstufung, was fest und was flüssig ist, nicht zu immer einheitlich an den verschiedenen Flughäfen gehandhabt wird.